Liebe Mitglieder,

sicherlich habt ihr bereits den Medien entnommen, dass die Inzidenzwerte im Landkreis den Schwellenwert von 100 überschritten haben. Auf Grund dieser Entwicklung hat der Landkreis die 8. Allgemeinverfügung auf Basis des Präventions- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen erlassen, die am 08.09.2021 in Kraft tritt und vorerst bis zum 06.10.2021 gültig ist. Wenn die 7-Tage-Inzidenz für SARS-CoV2 an fünf Tagen in Folge den Wert 100 unterschreitet, tritt die Allgemeinverfügung am darauffolgenden Tag wieder außer Kraft.

Daher gelten ab sofort  die 3G-Regeln für unseren Sportbetrieb nicht nur für die Sporthallen, sondern auch für deren Außenbereiche.

Für uns bedeutet dies:

  • Betreten unserer Sportstätten nur mit Impfausweis/Genesenen-Nachweis oder einem gültigen Negativ-Schnelltest. Zeigt diesen bei Ankunft unaufgefordert Euren dafür bekannten Mannschaftsverantwortlichen vor. (Bitte informiert darüber auch eventuelle Gäste).
  • Die Teilnahme an Spieltagen ist damit ebenfalls nur noch mit Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einer nachgewiesenen Genesung oder eines negativ bescheinigten Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Unsere Gegner sind darüber informiert und sind nur unter diesen Bedingungen berechtigt unsere Sportshallen zu betreten.
  • Bleibt weiterhin bei auftretenden Krankheitssymptomen dem Trainings- und Spielbetrieb fern.
  • Die Hygiene- und Abstandsregeln, sowie das Tragen von medizinischen Masken in Innenbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude bleiben unverändert bestehen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben bringen sowohl für Euch als auch für uns erneut zusätzliche Aufgaben mit sich. Wir sind zur Überprüfung und Einhaltung verpflichtet und müssen dies kontrollieren. Deshalb bitten wir dafür um Euer Verständnis und natürlich auch um Euer aller Mitwirken.

Euer Vorstand